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Pneumatische Dichtheitsprüfanlage
Abbildung Funktionsprinzip
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Funktionsprinzip
Der Ablauf einer Dichtheitsprüfung ist in vier Phasen aufgeteilt: Füllen, Beruhigen, Messen und zuletzt das Entlüften. In der Füllphase werden das zu prüfende Werkstück und bei der Differenzdruckmessung auch das Referenzvolumen mit Druckluft beaufschlagt und nach Erreichen des Prüfdruckes oder einer definierten Zeit von der Pneumatikversorgung getrennt. Die Beruhigungsphase dient dazu, Temperaturunterschiede und beim Befüllen entstandene Turbulenzen auszugleichen, sowie ein Durchdringen enger Querschnitte und Setzvorgänge von Dichtungen abzuwarten. Damit ist die Vorbereitung zur eigentlichen Prüfung abgeschlossen.

Bei der Differenzdruckmessung wird nach Ablauf der Prüfzeit die entstandene Druckdifferenz zwischen Prüfteil und dem Referenzvolumen gemessen. Da kein Körper absolut dicht ist, wird mit dem Referenzvolumen die zulässige Grenzleckrate definiert. Überschreitet der Differenzdruck den im Steuergerät eingestellten Grenzwert, wird dieses als Fehler gemeldet. Alternativ können statt des Referenzvolumens auch zwei Prüfteile gegeneinander geprüft werden, wenn die Wahrscheinlichkeit von zwei gleichen unzulässigen Leckraten vernachlässigbar gering ist.

Beim Relativdruckverfahren wird der Prüfling mit einem voreinstellbaren Druck beaufschlagt und von der Druckquelle abgetrennt. Vor der Messung folgt eine Beruhigungsphase, um durch die Befüllung entstandene Turbulenzen zu reduzieren sowie Temperaturunterschiede zwischen Prüfling, Prüfeinrichtung und Prüfluft auszugleichen. In der Messphase wird der Druckverlauf über die Zeit ausgewertet. Anhand des Druckverlaufs kann die Leckrate errechnet und ein entsprechender Prüfentscheid gefällt werden.