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Lieferantenverzeichnis: Bunker für als Schüttgut vorliegende Kleinteile

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Lexikon: Bunker für als Schüttgut vorliegende Kleinteile


Quelle: OKU Automatik Otto Kurz GmbH & Co. KG

Definition

Bunker sind Zuführeinrichtungen zum Bevorraten und Ausgeben von als Schüttgut vorliegenden Kleinteilen. Vom integrierten Fördersystem des Bunkers wird typischerweise über die Regelung der Geschwindigkeit kontinuierlich oder mengengeregelt eine definierte Teilemenge ausgegeben. Bunker gibt es verschiedenen Bauformen wie Flachbandbunker, Schrägband- oder Steilbandförderer. Die Beschickung der Bunker kann manuell und bei schweren Teilen oder großen Teilemengen mit Hebe- und Kippgeräten erfolgen.

Funktionsprinzip

Bunker bestehen aus einem wannen- oder trichterförmigen Vorratsbehälter, in den ein Fördersystem integriert ist. Am Ausgang des Bunkers wird häufig die Höhe der Schüttgutteilelage durch eine Schikane begrenzt.
Bei Vibrations-Bunkerrinnen wird der gesamte Behälter oder der Behälterboden in Schwingungen versetzt, die das Fördergut nach dem Prinzip des Vibrationsförderers durch kontinuierliche Mikrowurfbewegungen in die Übergabeposition fördern.
Bei Bandbunkern ist in den Bunkerboden ein waagrecht verlaufendes Förderband eingelassen. Beim Schrägbandbunker ist der Bunker zur Erhöhung der Kapazität an ein schräg ansteigendes Förderband gebaut, das auch ein Band mit Querstollen haben kann.
Steilbandförderer, auch als Bunkerelevatoren bezeichnet, dienen zur Förderung der Teile auf größere Übergabehöhen.

Einsatzbereich

Bunker dienen zur automatisierten Bevorratung und Ausgabe von Schüttgut-Kleinteilen und erlauben eine Erhöhung der Anlagenautonomie z. B. für den mannlosen Betreib im Dreischichtbetrieb. Bunker werden als Komponente zum Aufbau von Zuführlösungen eingesetzt und dienen häufig zur Beschickung z. B. von Vibrationswendelförderern. Eine Vielzahl von Bauformen ermöglicht die Förderung fast aller Arten von Kleinteilen. Bunkersysteme finden sich in einer Vielzahl von Anwenderbranchen.

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